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Vorsorge treffen

 

 

 

Gezielt vorsorgen mit der VR-RürupRente

Zuerst mit Riester, dann mit Rürup vorsorgen – so lautet das einfache Rezept für eine gezielte Altersvorsorge. Der Abschluss einer Rürup-Rente rechnet sich vor allem für Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende, Gutverdiener sowie Ältere, die diese als Steuersparmodell einsetzen möchten. Interessant ist die VR-RürupRente, eine fondsbasierte Produktlösung der R+V Versicherung und Union Investment.

Steuerlich besonders attraktiv!

  • Die Beiträge zur VR-RürupRente können als Sonderausgaben bei der Steuer abgesetzt werden.
  • Auch hohe einmalige Beiträge können eingezahlt und steuerlich abgesetzt werden.
  • Die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge von 66 Prozent im Jahr 2008 erhöht sich in den Folgejahren
    kontinuierlich bis zur vollständigen Abzugsfähigkeit ab 2025.

Ertragsorientierte Kapitalanlage!

  • Attraktive Ertragschancen in der Ansparphase durch Investment der Sparbeiträge in Fonds.
  • Wahl zwischen 5 Fonds/Anlagestrategien – von sicherheitsorientiert bis chancenorientiert – je nach Risikobereitschaft des Kunden.

Ein Mehr an Sicherheit!

  • Lebenslange, ab Rentenbeginn garantierte Rente.
  • Zusätzliche Altersversorgung durch die VR-RürupRente.
  • Möglichkeit, einen Hinterbliebenenschutz einzuschließen ohne Gesundheitsprüfung.
  • Bei Insolvenz oder ALG II-Bezug muss das angesparte Vermögen der VR-RürupRente in der Ansparphase nicht angegriffen und verbraucht werden wie es bei anderen Vorsorgelösungen der Fall sein kann.

Der Gestaltungsfreiraum!

  • Variable Beitragszahlungsmöglichkeiten: Wahl zwischen laufender Beitragszahlung und Einmalzahlung; Zuzahlungen können jederzeit geleistet werden – auch bei Einmalbeiträgen.
  • Jederzeit Tausch zwischen den angebotenen Investmentfonds möglich.
  • Der Rentenbeginn kann flexibel verlegt werden (frühester Rentenbeginn mit vollendetem 60. Lebensjahr).

Die typischen Rürup-Kriterien!

  • Die Ansprüche sind nicht vererbbar, nicht übertragbar und nicht beleihbar.
  • Anleger können frühestens ab dem 60. Lebensjahr von der lebenslangen garantierten Rente profitieren. Gezahlt wird eine ab Rentenbeginn lebenslang garantierte monatliche Rente, die wie die gesetzliche Rente nachgelagert besteuert wird. Der Besteuerungsteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Der steuerfrei bleibende Teil der Rente wird in einem lebenslang geltenden Freibetrag in Euro festgeschrieben.

 

   

 

 

 

 

 

 

 

 

   
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