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Vorteile für eine Direktversicherung

Bieten Sie als Arbeitgeber doch Ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung in Form einer Entgeltumwandlung an. Warum dann nicht eine Direktversicherung. Sie ist die am häufigsten gewählte Form der betrieblichen Altersversorgung. Für den Arbeitgeber ist sie einfach, sicher und verwaltungsarm und lässt sich zudem optimal mit anderen Formen der betrieblichen Altersversorgung kombinieren.

Unsere Lösung

Die Direktversicherung ist eine Rentenversicherung, die vom Arbeitgeber auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen wird und hinsichtlich deren Leistungen der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen bezugsberechtigt sind.

Die Beiträge zur Direktversicherung können entweder vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer oder von beiden gemeinsam finanziert werden.

Der Arbeitnehmer erhält bei Altersrentenbeginn (frühestens ab dem 60. Lebensjahr) eine lebenslange Rente ausgezahlt. Auf Antrag ist auch eine Kapitalauszahlung möglich. Auch der Schutz der Hinterbliebenen und der Schutz bei Invalidität können mit Hilfe der Direktversicherung geschlossen werden, indem Sie eine Hinterbliebenenabsicherung mitvereinbaren bzw. eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung einschließen.

Nähere Informationen bei unserem Partner R+V Versicherung

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Die betriebliche Altersversorgung = Pensionskasse

Die Pensionskasse der unseres Versicherungspartners der R+V ist maßgeschneidert für kleine und mittlere Unternehmen. Sie bietet Ihnen als Arbeitgeber einen unkomplizierten, sicheren, verwaltungsarmen und auch steuerlich attraktiven Weg der betrieblichen Altersversorgung.

Die Funktionsweise der Pensionskasse:
Die Pensionskasse der R+V, ist eine vom Betrieb unabhängige Versorgungseinrichtung, die Altersvorsorgeleistungen erbringt und der staatlichen Versicherungsaufsicht unterliegt.

Die versicherte Person ist Ihr Arbeitnehmer: Er hat gegenüber der Pensionskasse einen Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistung. Sie als Arbeitgeber sind der Versicherungsnehmer und überweisen die Beiträge für Ihren Mitarbeiter an die Pensionskasse. Diese Beiträge können entweder von Ihnen oder von Ihrem Mitarbeiter (durch Entgeltumwandlung) oder von Ihnen beiden gemeinsam erbracht werden. Bei der Entgeltumwandlung vereinbart Ihr Mitarbeiter mit Ihnen, dass Teile seines Gehalts in Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung umgewandelt werden. Das geht natürlich auch mit Weihnachts- oder Urlaubsgeld oder vermögenswirksamen Leistungen

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Die Rürup-Rente

Staatlich geförderte Rentenversicherung, auch Basisrente genannt, mit lebenslanger, monatlicher Leibrente, die i.d.R. aus einem Garantieteil und einer nicht garantierten Überschussbeteiligung besteht

  • Je höher Ihr Steuersatz, desto höher die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten
  • Harz IV-sicher
  • Variable Beiträge
  • Ausschließlich als monatliche Rente (Leibrente) auszahlbar
  • ist in der Einzahlungsphase nicht übertragbar, verleih- oder veräußerbar, nicht kapitalisier- und vererbbar
  • Auszahlung beginnt frühestens im Alter von 60 Jahren

 

   

 

 

 

 

 

 

 

 

   
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