Welche Konten werden freigeschaltet?
Freigeschaltet werden alle bestehenden und zukünftigen Konten aus den folgenden Sparten:
Kontokorrentkonten, Sparkonten, Termineinlagen, Darlehenskonten
In welchem Turnus werden die elektronischen Auszüge erstellt?
Die Erstellung erfolgt standardmässig zum 30. jeden Monats.
Wie lange müssen elektronische Kontoauszüge aufbewahrt werden?
Bei Privatpersonen gibt es keine Aufbewahrungspflichten für elektronische Kontoauszüge. Wir empfehlen Ihnen diese mindestens 4 Jahre aufzubewahren. Wir als Bank haben eine Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren für Ihre Kontoauszüge. Benötigen Sie zu einem späteren Zeitpunkt Informationen, können Sie diese gegen ein Entgelt von uns erhalten.
Können Ersatzauszüge erstellt werden?
Diese können Sie für 6 Monate rückwirkend über unser InternetBanking als PDF-Datei erhalten. Nach dieser Frist werden die Dokumente unwiderruflich gelöscht. Bitte speichern Sie Ihre elektronischen Kontoauszüge daher regelmäßig ab.
Was passiert, wenn die elektronischen Kontoauszüge nicht abgerufen werden?
Sollten Sie einmal vergessen Ihre elektronische Kontoauszüge abzurufen, werden Ihnen die Kontoauszüge nach 42 Tagen bzw. mehr als 200 Umsätzen in papierhafter Form gegen Porto zugestellt.
Sicherheit wird bei uns groß geschrieben!
Aus diesem Grund können die elektronische Postbox nur vom Kontoinhaber, Mitkontoinhaber und gesetzlicher Vertreter abgerufen werden. Der Zugriff für Bevollmächtigte ist nur für einzelne Konten zugelassen, die der Bevollmächtigte per InternetBanking verwaltet. Zudem ist der elektronische Kontoauszug schreibgeschützt und mit einer 128-Bit-SSL Verschlüsselung abgesichert. Das PDF-Dokument ist zusätzlich nochmals 40-Bit verschlüsselt - um nach erfolgtem Download - nicht einfach geändert werden zu können z.B. mit Adobe Writer ...
|