Eine gute Beratung erfordert den persönlichen Kontakt zu Ihnen. Auch per Telefon
Wir wollen auch zukünftig mit Ihnen telefonisch Kontakt aufnehmen, z.B. ...
- bei fälligen Geldanlagen oder fälligen Darlehen
- bei interessanten Geldanlage- oder Finanzierungsmöglichkeiten
- zur regelmäßigen Betreuung und Beratung
- zur Prüfung von Zulageanträgen / Freistellungsaufträgen
- bei Änderungen des Gesetzgebers, z.B. Abgeltungsteuer
- bei Informationen zu wichtigen Themen, z.B. Altersvorsorge, Erben und Vererben
- bei staatlichen/steuerlichen Förderungsmöglichkeiten
- um telefonische Auskünfte zu erhalten
So bleiben Sie mit uns in Kontakt:
Ihr Einverständnis zu einer telefonischen Kontaktaufnahme.
Ein wichtiger Hinweis in diesem Zusammenhang: Wir begrüßen ausdrücklich den Beschluss des Gesetzgebers zur unerlaubten Telefonwerbung, um den Verbraucher - und damit letztlich Sie - besser vor „schwarzen Schafen“ zu schützen.
Nachfolgend können Sie eine vorbereitete Einwilligungserklärung aufrufen und ausdrucken. Bitte lesen Sie den Text Ihrer Einverständniserklärung genau durch und reichen Sie uns Ihre Einwilligung dann unterschrieben ein, damit wir Sie auch weiter in gewohnt guter Qualität informieren können.